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   BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23   

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https://dejure.org/2024,1800
BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23 (https://dejure.org/2024,1800)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23 (https://dejure.org/2024,1800)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 1 BvR 2171/23 (https://dejure.org/2024,1800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigenbluttherapien: Heilpraktiker dürfen weiterhin kein Blut abnehmen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ).
  • VG München, 30.06.2022 - M 26a K 21.397

    Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Da es diverse Eigenblutbehandlungen gibt (vgl. nur die beschriebenen Behandlungsmethoden im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Juni 2022 - M 26a K 21.397 -, juris, Rn. 4 ff. und im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris, Rn. 3 ff.) und die Behandlungen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz) unterliegen, kann nur in Kenntnis der konkret streitgegenständlichen Behandlungsmethode das angegriffene Verbot für Heilpraktiker verfassungsrechtlich beurteilt werden.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
  • VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19

    Arzneimittel; Arztvorbehalt; Eigenblutbehandlung; Heilpraktiker

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Da es diverse Eigenblutbehandlungen gibt (vgl. nur die beschriebenen Behandlungsmethoden im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Juni 2022 - M 26a K 21.397 -, juris, Rn. 4 ff. und im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris, Rn. 3 ff.) und die Behandlungen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz) unterliegen, kann nur in Kenntnis der konkret streitgegenständlichen Behandlungsmethode das angegriffene Verbot für Heilpraktiker verfassungsrechtlich beurteilt werden.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
    Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
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